Öffnungsperspektive „Testen und Öffnen“ gefordert
Im sechsten Monat des zweiten Lockdowns benötigt Hessens Wirtschaft mehr denn je eine Öffnungsperspektive. Nicht Branchen oder Sortimente führen zu Infektionen, sondern das Verhalten vor Ort. In allen Teilen der Wirtschaft liegen längst funktionierende und erprobte Schutzkonzepte vor. Modellversuche zu „Testen & Öffnen“ sind aus Sicht der Wirtschaft unabdingbar, um den Dauerzustand eingeschränkter Wirtschaftstätigkeit schrittweise auszulösen und Gastgewerbe, Handel und Tourismus eine belastbare Perspektive zu geben.
Mit dem jüngst verabschiedeten Infektionsschutzgesetzes wird das Prinzip “Testen & Öffnen” bundesweit aufgegriffen. Die hessischen Corona Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung sollte hierzu konsistente Anknüpfungspunkte und bei geringerer Inzidenzlage auch darüber hinausgehende Öffnungsmöglichkeiten bieten.
Konkret schlagen wir – analog zu dem von uns im Februar 2021 formulierten Stufenmodell und dem Entwurf des Hessischen Wirtschaftsministeriums zu einem Stufenplan – folgende Regelungen für die von Corona-Beschränkungen betroffenen Wirtschaftsbereiche vor. Weitere Informationen finden Sie im gemeinsamen Schreiben “Konzept Testen & Öffnen auf Basis des Corona-Modellversuchs April 2021” der IHK , DEHOGA und des Handelsverbandes Hessen.
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