Ab morgen, Freitag den 23. April gilt das neue Infektionsschutzgesetz. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 in den vergangenen drei Tagen wird die Notbremse ab Samstag automatisch greifen. Die aktuellen Inzidenzwerte für Hessen finden Sie hier.
In Hessen darf damit der Handel in Landkreisen oder kreisfreien Städten, bei einer Inzidenz kleiner 150 Click&Meet mit negativem Test, Click&Collect und Lieferung anbieten. Was Sie bei Click&Meet für Vorschriften einhalten müssen und wie Sie Click&Meet umsetzen haben wir hier für Sie zusammengefasst.
Click&Collect und Lieferungen bleiben unabhängig von der Inzidenz möglich.
Hinweis: Die Notbremse regelt die Geschäfte, die zum erweiterten Grundbedarf gezählt werden neu. So gehören beispielsweise Baumärkte nicht mehr dazu und müssen bei einer Inzidentz größer 150 auf Click&Collect sowie Lieferungen zurückgreifen.
Unabhängig von den Inzidenzen dürfen folgende Geschäfte unter Auflagen öffnen:
Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
Getränkemärkte
Reformhäuser
Babyfachmärkte
Apotheken
Sanitätshäuser
Drogerien
Optiker
Hörakustiker
Tankstellen
Stellen des Zeitungsverkaufs
Buchhandlungen
Blumenfachgeschäfte
Tierbedarfsmärkte
Futtermittelmärkte
Gartenmärkte
Großhandel
Zusätzlich gilt eine Zulassungsbeschänkung von 1 Kunde je 20qm Verkaufsfläche bis 800qm, danach 1 Kunde je 40qm Verkaufsfläche.
In allen Fällen (Click&Meet, Click&Collect, Lieferung) ist zu beachten, dass weiterhin eine FFP2- oder Medizinischer-Maske getragen werden muss. Der Mindestabstand von 1,5m ist einzuhalten.
Nutzen Sie unser kostenfreies Hinweisschild zu den geltenden Hygieneregeln.