Am 22. April 2021 stimmt der Bundesrat zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes ab. Danach muss es der Bundespräsident unterzeichnen. Sofern er auf eine inhaltliche Prüfung verzichtet, könnte es anschließend sofort online im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
Bis zur Veröffentlichung der “Notbremse” im Bundesgesetzblatt gilt die Hessische Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Virus-Pandemie.
Steigt die Inzidenz über 100Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Strengere Maßnahmen der Hessischen Verordnung würden damit weiterhin gelten. Hier finden Sie die aktuelle Inzidenz für Regionen in Hessen.
Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Click&Meet mit negativem Test, Maske, Aufnahme der Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) und maximal einem Kunde je 40qm Verkaufsfläche möglich.
Übersteigt die Inzidenz die 150-Marke darf nur noch Click&Collect erfolgen, sowie die Auslieferung vorher bestellter Ware.
Liste der Geschäfte, die unabhängig von der Inzidenz öffnen dürfen:
Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
Getränkemärkte
Reformhäuser
Babyfachmärkte
Apotheken
Sanitätshäuser
Drogerien
Optiker
Hörakustiker
Tankstellen
Stellen des Zeitungsverkaufs
Buchhandlungen
Blumenfachgeschäfte
Tierbedarfsmärkte
Futtermittelmärkte
Gartenmärkte
Großhandel
Für diese Geschäfte gelten Einlassbeschränkungen, ausgerichtet an der Verkaufsfläche. In allen Fällen gilt die Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.
Sinkt die Inzidenz unter 100Am fünften Tag nach Unterschreiten der 100 gelten wieder die zuletzt gültigen Landesverordnungen – die dort bereits festgeschriebenen Öffnungspläne der Länder könnten greifen, etwa die Außengastronomie zu öffnen. Hier finden Sie die aktuelle Inzidenz für Regionen in Hessen.