Wichtige Hilfe zur Selbsthilfe genommen
Frankfurt / Wiesbaden 23.03.2021 - Für viele Händlerinnen und Händler, die nunmehr fast 100 Tage lang keinem Regelbetrieb nachgehen konnten, war Click&Meet ein kleines Licht am Ende des Tunnels. Durch die Wegnahme von Click&Meet ab dem 29.03.2021 wird dem Handel eine jüngst eröffnete Hilfe zur Selbsthilfe wieder genommen. Dieser Schritt ist insofern schwer nachvollziehbar, als dass der stationäre Handel nach aktueller Kenntnislage kein Infektionstreiber ist und nur ein geringes Ansteckungsrisiko birgt. Darauf wies das RKI schon länger hin, mitunter wurde diese Einschätzung durch neuste Modellversuche zum Ansteckungsrisiko bestätigt.
Mit jedem weiteren geschlossenen Tag droht eine Pleitewelle. Die vom Lockdown betroffenen Handelsbetriebe brauchen unverzüglich Hilfe. Eine weitere Versprechung über eine unbürokratische und schnelle Beihilfe steht nun im Raum.
Die Unternehmen gehen verantwortungsvoll mit ihren Möglichkeiten um. „Die aktuellen Beschlüsse lassen den Handel als Sonderopfer zurück. Es ist keineswegs von einem Stillstand zu sprechen, letztlich wird der Handel noch stärker als ohnehin belastet,“ fasst Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen.
Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Reminder: Entschädigung bei Quarantäne wegen Corona
20.10.2022Corona, Recht & SozialesNachdem aufgrund einer abweichenden Regelung aus Baden-Württemberg Verunsicherung bezüglich der Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Hessen aufgekommen ist, haben wir für Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Klarstellung in Erfahrung bringen können.Handel lehnt gesetzliche Maskenpflicht ab und plädiert für individuelle Verantwortung
19.10.2022Corona, Pressemitteilung, StandpunktIn der aktuellen Diskussion über eine erneute gesetzliche Maskenpflicht spricht sich der Handelsverband gegen eine solche aus und verweist auf die individuelle Verantwortung jedes Einzelnen. Nach drei Jahren Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.