Bund und Länder haben die Verlängerung des Lockdowns in Deutschland bis zum 14. Februar beschlossen. Folgende Maßnahmen betreffen direkt den Handel:
Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021.
Eine Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien wird beauftragt, bis dahin ein Konzept für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie zu erarbeiten.
Die Überbrückungshilfe III des Bundes wird für den besonders betroffenen Einzelhandel verbessert und soll schnellstmöglich über die Länder verfügbar gemacht werden. Mehr dazu.
Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wird unter gewissen Voraussetzungen bis Ende April ausgesetzt.
Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird eine Verordnung befristet bis zum 15. März 2021 erlassen, wonach Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen.
In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen. Ausgangssperren werden nicht ausdrücklich genannt.