Der Lockdown geht mit verschärften Maßnahmen bis zum 31. Januar weiter. Dies beschlossen gestern die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder.
Folgende Neubestimmungen betreffen den Handel1. Die bisherigen Maßnahmen werden bis zum 31. Januar verlängert. Damit bleiben Nonfood-Geschäfte zunächst weiter bis zum 31. Januar geschlossen!
2. Private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes sind mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.
4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Homeoffice-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen.
13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
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