Staatliche Hilfen für Einzelhandelsunternehmen bei möglichem Lockdown existenziell
Frankfurt/ Wiesbaden 11.12.2020 – Während sich die Meldungen über Neuerungen aus den Bundesländern überschlagen und an manchen Orten Aktionismus die Regie übernimmt, hebt der Handelsverband Hessen lobend den besonnenen Umgang durch Ministerpräsident Bouffier hervor, der dem hessischen Handel in Gänze, aber insbesondere dem stationären Handel in den hessischen Innenstädten Luft zum Atmen ließe. „In der aktuellen Situation hat die hessische Landesregierung sinnvolle Maßnahmen ergriffen, um weiter verstärkt dem Infektionsgeschehen entgegenzutreten.“, stellt Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, fest. Dieser begrüßt daher ausdrücklich die Möglichkeit der situativen und regional begrenzten Hotspotstrategie in Hessen.
Zumal die umfangreichen Hygienemaßnahmen die Läden des hessischen Einzelhandels zu sicheren Orten gemacht hätten. Das besonne Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kundinnen und Kunden mit Abstand und ausschließlich mit Masken trage erheblich dazu bei, dass das Infektionsgeschehen unterdurchschnittlich sei. Vor allem die Infektionszahlen unter den Beschäftigten des Einzelhandels belegten, dass der Einzelhandel unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche kein Infektionshotspot sei und die Schließung der Geschäfte somit nicht zur effektiven Pandemie-bekämpfung beitrage.
Hinzu kämen jedoch die wirtschaftlichen Auswirkungen eines Lockdowns. „Ein erneuter Lockdown des Non Food- Handels hätte fatale Folgen für die Überlebensfähigkeit vieler kleiner und mittelständischer Handelsunternehmen und gefährdet damit tausende Arbeitsplätze“, so Jochen Ruths vom Handelsverband Hessen weiter. Zwischen Weihnachten und Neujahr – und damit in einer der umsatzstärksten Zeit - würden so Umsatzausfälle von bis zu einer Milliarde Euro pro Tag auflaufen. Im Anschluss daran würden dem Non-Food-Handel täglich bis zu 800 Millionen Euro verloren gehen.
Der Handelsverband Hessen fordert daher für den Fall eines Lockdowns staatliche Hilfsprogramme für den betroffenen Einzelhandel. Unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten sollten für den Monat Dezember dabei dieselben Konditionen wie für die Gastronomie gelten. Weitere Hilfsprogramme müssten greifen, sollten die Geschäftsschließungen im kommenden Jahr fortgesetzt werden. Da bereits jetzt viele Handelsbetriebe auf einem Umsatzniveau deutlich unterhalb von 50 Prozent des Vorjahresniveaus verharrten, sollten zwingend kurzfristige Abschlagszahlungen erfolgen. Der Handelsverband Hessen weise ausdrücklich darauf hin, dass die Liquiditätslage im Einzelhandel bei vielen Betrieben bereits sehr angespannt sei, denn Kundenfrequenzen und Umsätze lägen vor allem in den Innenstädten bereits seit Wochen weit unter Vorjahresniveau
Angesichts dieser zu erwartenden Situation und der sich daraus ableitenden Folgen für die Einzelhandelsbetriebe, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Innenstädte, liege eine große Verantwortung auf Seiten der hessischen Landesregierung, schließt Jochen Ruths.
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