Um die Durchführung der erforderlichen Massenimpfungen in Hessen, zu schaffen, sollen ehrenamtliche Helfer und Helferinnen herangezogen werden. Diese können zu einem großen Teil auch ihre Angestellten sein.
Ein Merkblatt zur Situation finden Sie unter: Merkblatt_zur_Freistellung_2016_08_29_0.pdf
Das Land will die Aufgaben allerdings zum frühestmöglichen Zeitpunkt an private Dienstleister übertragen, um den Einsatz von Ehrenamtlichen und die damit verbundene Belastung für Unternehmen auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Weitergewährtes Arbeitsentgelt wird Arbeitgebern auf Antrag erstattet - in den meisten Fällen von der Gemeinde oder Stadt, in deren Feuerwehr die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer ihren ehrenamtlichen Dienst verrichtet.
Hier finden Sie den Antrag zur Lohn- und Gehaltsfortzahlung: Antrag_Lohn-und_Gehaltsfortzahlung_0.docx