01.11.2020

NEU: Auslegungshinweise CoKoBeV

Corona
Welche neuen Corona-Regeln ab dem 2. November 2020 in der Handelspraxis gelten und wie Sie diese anwenden und umsetzen müssen, erfahren Sie hier.

Nach den Auslegungungshinweisen gelten ab dem 11. November 2020 folgende Bedingung für die Öffnung im Groß- und Einzelhandel:

  • Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar angebracht

  • Maximal eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern

  • Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind

  • Das betreten des Publikumsbereiches ist nur gestattet, wenn für die gesamte Dauer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird

Von der Maskenpflicht sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bspw. in Geschäften oder Restaurants ausgenommen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das können insbesondere Trennvorrichtungen aus Plexiglas sein.

Auslegungshinweise
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