NEU: Auslegungshinweise CoKoBeV
Nach den Auslegungungshinweisen gelten ab dem 11. November 2020 folgende Bedingung für die Öffnung im Groß- und Einzelhandel:
Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen sind gut sichtbar angebracht
Maximal eine Person je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern
Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind
Das betreten des Publikumsbereiches ist nur gestattet, wenn für die gesamte Dauer eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird
Von der Maskenpflicht sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bspw. in Geschäften oder Restaurants ausgenommen, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das können insbesondere Trennvorrichtungen aus Plexiglas sein.
AuslegungshinweiseFristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Reminder: Entschädigung bei Quarantäne wegen Corona
20.10.2022Corona, Recht & SozialesNachdem aufgrund einer abweichenden Regelung aus Baden-Württemberg Verunsicherung bezüglich der Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Hessen aufgekommen ist, haben wir für Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Klarstellung in Erfahrung bringen können.Handel lehnt gesetzliche Maskenpflicht ab und plädiert für individuelle Verantwortung
19.10.2022Corona, Pressemitteilung, StandpunktIn der aktuellen Diskussion über eine erneute gesetzliche Maskenpflicht spricht sich der Handelsverband gegen eine solche aus und verweist auf die individuelle Verantwortung jedes Einzelnen. Nach drei Jahren Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.