Die Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus wurden vom Corona-Kabinett der Hessischen Landesregierung angepasst. Der hessische Ministerpräsident Volker Bouffier sagte dazu: “[…]Wir wollen auch Betriebe und Geschäfte offenhalten. Deshalb müssen wir jetzt bei privaten Feiern, im Urlaub und in der Freizeit zusätzliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Auch wenn uns das allen schwerfällt.”
Mehr Informationen finden Sie auf hessen.de. Die wichtigsten Anpassungen für den Handel haben hier aufgeführt.
Auch in Geschäften entfällt die 3-Quadratmeter-Regelung. Es gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.
Die Spielbereiche für Kinder in Geschäften und auf Märkten dürfen wieder öffnen.
Auf Märkten mit einem erheblichen gastronomischen Angebot gelten jetzt die gleichen Anforderungen wie in Gaststätten. Dazu zählen insbesondere Abstandsregeln, Angabe von Kontaktdaten und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Kellnerinnen und Kellner.
Quelle: www.hessen.de