22.09.2020

GEMA: Corona-Gutschriften

Corona
Sie können zu viel entrichtete Beiträge, während der kompletten oder teilweisen Schließung bei der GEMA melden und eine Gutschrift oder Erstattung erhalten.

Die GEMA wird in den nächsten Wochen, die mit uns vereinbarte Corona-Gutschriften- bzw. Corona-Erstattungs-Aktion starten. Mit Beginn der Aktion haben alle musiknutzenden und von den Corona-Restriktionen betroffenen Händlerinnen und Händler die Möglichkeit, für den Zeitraum der behördlich veranlassten Schließung bzw. Betriebsbeschränkungen („800-qm-Regel“) ihr ggf. bereits gezahltes Geld zurückzubekommen bzw. entsprechende Gutschriften zu erhalten, die mit noch nicht beglichenen Forderungen verrechnet werden.

 Die GEMA wird in Kürze allen musiknutzenden Einzelhändlern per Post einen individuellen Code zusenden, mit dem sie sich auf der Homepage der GEMA registrieren und die Schließungszeiten bzw. Zeiten der Betriebseinschränkung angeben können. Voraussetzung ist, dass der Einzelhändler vorher (falls noch nicht vorhanden) auf der GEMA-Homepage sein Profil angelegt hat.

 Damit die Mitglieder/Musiknutzer sich so gut wie möglich auf die Aktion vorbereiten können, hat die GEMA unter dem folgendem Link weitere Informationen zur Verfügung gestellt:

 https://www.gema.de/aktuelles/gesamtvertragspartner/aktuelles/gutschriften/

Die Abwicklung der Gutschriften soll ausschließlich über das hierfür extra bereitgestellte GEMA-Online-Portal https://www.gema.de/portal/app/login abgewickelt werden.

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