Als renommierter Branchenverband begleiten
wir jedes Jahr über 7.200 Mitgliedsunternehmen in sämtlichen Belangen
des Arbeitsrechts und bieten umfassende Hilfe bei Fragen zu Handels- und Vertragsrecht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes
Fachwissen, um sich den rechtlichen Herausforderungen souverän zu stellen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche und
praxisnahe Orientierung zu bieten, damit Sie rechtssicher agieren können
und mögliche Risiken frühzeitig erkennen und minimieren.
Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen:
In unserer starken Gemeinschaft bilden die Mitgliedsunternehmen des Handelsverbandes eine solidarische Einheit. Unser Prinzip der Solidarität bedeutet, dass wir als Verband zusammenstehen und uns gegenseitig unterstützen. Unabhängig von der Größe des Unternehmens steht jedem Mitgliedsunternehmen die gleiche Qualität unserer erfahrenen Juristen zur Verfügung. Wir sind stolz darauf, dass wir gleichermaßen individuelle Betreuung und professionelle Beratung bieten können, um die rechtlichen Anliegen und Herausforderungen unserer Mitglieder erfolgreich zu bewältigen. Insbesondere kleine Unternehmen profitieren im besonderen Maße von den einzigartigen Ressourcen und Fachkenntnissen des Verbandes.
Wir vertreten Sie vor Arbeits- und Sozialgerichten im Land Hessen.
Bereits ein einzelner juristischer Vorfall kostet hessische Handelsunternehmen im Durchschnitt den Mitgliedsbeitrag für über 3 Jahre. Neben der Kostenersparnis bietet eine Mitgliedschaft im Handelsverband Hessen e. V. viele weitere Vorteile.
Unsere Mitglieder erhalten Zugang zu Hessens besten Partnergesellschaften für Handelsunternehmen. Durch dieses professionalisierte Netzwerk werden Belange den Datenschutz, Arbeitsschutz und Personalmanagement betreffend, in beste Hände gegeben.
Die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH (GfP) ist ein Tochterunternehmen des Einzelhandelsverbandes Hessen-Nord e.V. und Teil des Netzwerkes des Handelsverbandes Hessen e. V. Deren Spezialgebiet ist die nachhaltige Entlastung Ihres Unternehmens durch die Bereitstellung von Dienstleistungen rund um die Themenfelder Personal, Arbeitssicherheit und Datensicherheit.
7,9 Mio. Menschen haben in Deutschland eine Behinderung; viele Arbeitgeberinnen und -geber zögern oder stehen der Beschäftigung behinderter Menschen skeptisch gegenüber. Sie befürchten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit und sehen den besonderen Kündigungsschutz als Risiko.
Der Handel steht seit jeher für Diversität und beschäftigt bereits jetzt zahlreiche Menschen mit Behinderungen. Für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen anstellen, gibt es verschiedene Förderungen wie Eingliederungszuschüsse oder Prämien. Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten können zudem die ansonsten fällige Ausgleichsabgabe reduzieren oder ganz vermeiden.
Bei der Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes unterstützt das Integrationsamt Hessen mit Zuschüssen zu den Investitionskosten. Wir stellen gerne den Kontakt her und beraten Sie in arbeitsrechtlichen Fragen bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.
Barrierefreiheit wird sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich immer wichtiger. Viele Unternehmen müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefreie Webshops und Webseiten anbieten. In unserem Onlinemagazin HANDEL.INSIGHT stellen wir zusammen mit dem Unternehmen ReachX die Vorteile und die Voraussetzungen für barrierearme Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor.
Das Wichtigste für Hessische Handelsunternehmen auf einen Blick - sortiert und erklärt.
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