
Recht, Arbeit und Soziales
Als renommierter Branchenverband begleiten
wir jedes Jahr über 7.200 Mitgliedsunternehmen in sämtlichen Belangen
des Arbeitsrechts und bieten umfassende Hilfe bei Fragen zu Handels- und Vertragsrecht. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und unser fundiertes
Fachwissen, um sich den rechtlichen Herausforderungen souverän zu stellen. Unser Ziel ist es, Ihnen eine verlässliche und
praxisnahe Orientierung zu bieten, damit Sie rechtssicher agieren können
und mögliche Risiken frühzeitig erkennen und minimieren.
Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen:
- Individuelle Betreuung durch einen Fachjuristen
- Vertretung vor Arbeits- und Sozialgerichten
- Exzellenz in Arbeitsrecht
- Geprüfte Mustervorlagen für verschiedenste Verträge
- Einfache Erklärungen für aktuelle Rechtslagen

Stark durch Solidarität
In unserer starken Gemeinschaft bilden die Mitgliedsunternehmen des Handelsverbandes eine solidarische Einheit. Unser Prinzip der Solidarität bedeutet, dass wir als Verband zusammenstehen und uns gegenseitig unterstützen. Unabhängig von der Größe des Unternehmens steht jedem Mitgliedsunternehmen die gleiche Qualität unserer erfahrenen Juristen zur Verfügung. Wir sind stolz darauf, dass wir gleichermaßen individuelle Betreuung und professionelle Beratung bieten können, um die rechtlichen Anliegen und Herausforderungen unserer Mitglieder erfolgreich zu bewältigen. Insbesondere kleine Unternehmen profitieren im besonderen Maße von den einzigartigen Ressourcen und Fachkenntnissen des Verbandes.
Wir vertreten Sie vor Arbeits- und Sozialgerichten im Land Hessen.
Kostenvergleich Anwaltskanzlei versus Handelsverband Hessen
Bereits ein einzelner juristischer Vorfall kostet hessische Handelsunternehmen im Durchschnitt den Mitgliedsbeitrag für über 3 Jahre. Neben der Kostenersparnis bietet eine Mitgliedschaft im Handelsverband Hessen e. V. viele weitere Vorteile.
- Prävention von rechtlichen Schwierigkeiten
- Persönliche Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor, während und nach Gerichtsprozessen
- Erfahrene Fachjuristinnen und -juristen
- Mitwirkung an rechtlichen Rahmenbedingungen der Branche
- Eingebunden in das Landes-, Bundes- und Fach-Netzwerk des Handelsverbandes Deutschland (HDE)
Datenschutz, Arbeitsschutz und Personalmanagement
Unsere Mitglieder erhalten Zugang zu Hessens besten Partnergesellschaften für Handelsunternehmen. Durch dieses professionalisierte Netzwerk werden Belange den Datenschutz, Arbeitsschutz und Personalmanagement betreffend, in beste Hände gegeben.
Die Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH (GfP) ist ein Tochterunternehmen des Einzelhandelsverbandes Hessen-Nord e.V. und Teil des Netzwerkes des Handelsverbandes Hessen e. V. Deren Spezialgebiet ist die nachhaltige Entlastung Ihres Unternehmens durch die Bereitstellung von Dienstleistungen rund um die Themenfelder Personal, Arbeitssicherheit und Datensicherheit.

Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Betrieb
7,9 Mio. Menschen haben in Deutschland eine Behinderung; viele Arbeitgeberinnen und -geber zögern oder stehen der Beschäftigung behinderter Menschen skeptisch gegenüber. Sie befürchten eine eingeschränkte Leistungsfähigkeit und sehen den besonderen Kündigungsschutz als Risiko.
Der Handel steht seit jeher für Diversität und beschäftigt bereits jetzt zahlreiche Menschen mit Behinderungen. Für Unternehmen, die schwerbehinderte Menschen anstellen, gibt es verschiedene Förderungen wie Eingliederungszuschüsse oder Prämien. Betriebe mit 20 oder mehr Beschäftigten können zudem die ansonsten fällige Ausgleichsabgabe reduzieren oder ganz vermeiden.
Bei der Schaffung eines neuen Arbeitsplatzes unterstützt das Integrationsamt Hessen mit Zuschüssen zu den Investitionskosten. Wir stellen gerne den Kontakt her und beraten Sie in arbeitsrechtlichen Fragen bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen.

Barrierefreiheit stärken
Barrierefreiheit wird sowohl gesellschaftlich als auch rechtlich immer wichtiger. Viele Unternehmen müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefreie Webshops und Webseiten anbieten. In unserem Onlinemagazin HANDEL.INSIGHT stellen wir zusammen mit dem Unternehmen ReachX die Vorteile und die Voraussetzungen für barrierearme Webseiten nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor.
Ihre Ansprechpartner für Recht, Arbeit und Soziales
Neues und Wichtiges für den Handel
Produktsicherheit im Handel: Behörden kontrollieren
02.07.2025Europa, Recht & Soziales, Sicherheit & IT-SicherheitDie Marktüberwachungsbehörden in Hessen führen regelmäßig unangekündigte Kontrollen im Handel durch. Dabei stehen insbesondere Importwaren im Fokus.Der hessische Handel begrüßt die Abschaffung der Bonpflicht
22.05.2025Recht & Soziales, StandpunktDie Bonpflicht verursacht im hessischen Einzelhandel nach wie vor viel Aufwand, hohe Kosten und vor allem überflüssigen Müll.Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch
03.01.2025Recht & Soziales, Service & EinkaufserlebnisGutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.Handelsverband Hessen begrüßt Gesetzesänderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
10.07.2024Digitalisierung, Politischer Dialog, PressemitteilungDer Handelsverband Hessen begrüßt das angestrebte Gesetz, das es digitalen personallosen Supermärkten ermöglicht, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Weiterentwicklung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bietet Händlerinnen und Händlern in Hessen eine Grundlage, um ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und auszubauen.Aufruf zur Bewerbung für eine ehrenamtliche Richtertätigkeit
27.06.2024In eigener Sache, Recht & SozialesÜber die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände benennt der Handelsverband Hessen jedes Jahr arbeitgeberseitig ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Arbeits- und Sozialgerichte.Elektroaltgeräte und Batterien: Rücknahmepflicht erweitert
18.06.2024Digitalisierung, Europa, NachhaltigkeitDie Rücknahmepflichten werden verschärft für Vertreiber von Elektrogeräten. Die Pflicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten und Batterien dient dem Umweltschutz und der Ressourcenschonung, finden Sie raus, welche Pflichten Sie haben.
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