Die Vollversammlungen treffen jährlich Entscheidungen bezüglich der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplans der IHK. Zusätzlich verabschieden sie alle relevanten Rechtsgrundlagen, wie die Satzung, Wahlordnung und Gebührenordnung, welche beispielsweise die Höhe der IHK-Prüfungsgebühren festlegt. Des Weiteren obliegt es den Vollversammlungen, den Präsidenten, das Präsidium und den Hauptgeschäftsführer der jeweiligen IHK zu wählen.
Berechtigt zur Teilnahme an der Wahl sind alle IHK-Mitgliedsunternehmen, die in der Wählerliste eingetragen sind oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist nachweisen können, dass ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf entstanden ist (z.B. neue IHK-Zugehörige). Die Wahl erfolgt innerhalb der jeweiligen Wahlgruppe, zu der das Unternehmen gehört.
Machen Sie Gebrauch von Ihrem Wahlrecht per Brief oder online, zeigen Sie so Ihr Engagement für Ihre Branche Handel und gestalten die Politik der hessischen IHKen mit.