19.01.2024

IHK-Wahlen 2024

Politischer Dialog
Bis zum 20. Februar besteht für IHK-Mitglieder die Gelegenheit, die Vollversammlungen der IHK für die kommenden fünf Jahre zu wählen.

Die Vollversammlungen treffen jährlich Entscheidungen bezüglich der Wirtschaftssatzung und des Wirtschaftsplans der IHK. Zusätzlich verabschieden sie alle relevanten Rechtsgrundlagen, wie die Satzung, Wahlordnung und Gebührenordnung, welche beispielsweise die Höhe der IHK-Prüfungsgebühren festlegt. Des Weiteren obliegt es den Vollversammlungen, den Präsidenten, das Präsidium und den Hauptgeschäftsführer der jeweiligen IHK zu wählen.

Berechtigt zur Teilnahme an der Wahl sind alle IHK-Mitgliedsunternehmen, die in der Wählerliste eingetragen sind oder bis eine Woche vor Ablauf der Wahlfrist nachweisen können, dass ihr Wahlrecht erst nach Fristablauf entstanden ist (z.B. neue IHK-Zugehörige). Die Wahl erfolgt innerhalb der jeweiligen Wahlgruppe, zu der das Unternehmen gehört.

Machen Sie Gebrauch von Ihrem Wahlrecht per Brief oder online, zeigen Sie so Ihr Engagement für Ihre Branche Handel und gestalten die Politik der hessischen IHKen mit.

IHK Wahl 2024
IHK Wahl 2024
Ähnliche Veranstaltungen
Weiterlesen in Nachrichten
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts Buchhungsformulare und Social Media Posts, sowie externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?