„Black Friday“: Rechtssicherheit macht dem hessischen Handel Vorfreude auf das diesjährige Vorweihnachtsgeschäft
Die Wortmarke "Black Friday" war in Deutschland bislang markenrechtlich geschützt. Das ändert sich nun mit der aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der die Marke „Black Friday“ aus dem Register des Deutschen Marken- und Patentamtes gelöscht werden muss. Der BGH bestätigt damit die Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom Oktober 2022. Zuvor liefen Händlerinnen und Händler Gefahr, bei Nutzung der Phrase „Black Friday“ ohne vorherigen Erwerb der Lizenzrechte, Abmahnungen zu erhalten. Dieser Druck kann nun mit Urteil des BGH nicht mehr auf den Handel ausgeübt werden.
„Wir begrüßen die Entscheidung des BGH, da die hessische Händlerschaft nun die notwendige rechtliche Sicherheit hat, um den Begriff „Black Friday“ nutzen zu können. Letztlich ist es die Entscheidung der Händerinnen und Händler selbst, ob sie im November an der Aktion teilnehmen möchten“, so Dr. Joachim Stoll, Vizepräsident Handelsverband Hessen.
„Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, Überraschungen sind jedoch nicht zu erwarten. Die Aktionstage rund um den „Black Friday“ haben auch im hessischen Handel in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Für Händlerinnen und Händler, die sich im Vorweihnachtsgeschäft für eine Teilnahme am „Black Friday“ und eine entsprechende Nutzung des Begriffs entscheiden, ist das BGH-Urteil ein wichtiger Erfolg“, so Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen, abschließend.
Die Aktionstage rund um den „Black Friday“ haben mittlerweile einen festen Platz in der Branche. 2022 erreichte der Handel in Deutschland zum „Black Friday“ sowie „CyberMonday“ einen Umsatz von etwa 5,7 Mrd. Euro.
Hessischer Handel verurteilt Gewalt jeglicher Art und betont Sicherheit als Standortfaktor
17.09.2026Pressemitteilung"Wir verurteilen Gewalt jeglicher Art und sind froh, dass keine Personen verletzt wurden. Dennoch schauen wir mit Erschrecken auf die Situation. Für unsere Nachbarinnen und Nachbarn in den Frankfurter Stadtteilzentren sowie in Offenbach wünschen wir uns sichere Rahmenbedingungen und die Möglichkeit, ihrer Arbeit und ihrem Alltag ohne Angst nachzugehen“, sagt Jochen Ruths, Präsident Handelsverband Hessen.Hessischer Handel: Einigung im Tarifstreit
08.09.2026Pressemitteilung, Recht & SozialesDie Gewerkschaft und die Arbeitgeberseite haben bei den heutigen Verhandlungen in der sechsten Runde einen Kompromiss erzielt. Die Einigung sieht eine Erhöhung nach drei Nullmonaten um 3,0 Prozent ab dem 01. Juli 2026 sowie um 2,0 Prozent ab dem 01. April 2027 über 25 Monate vor.Fünfte Tarifrunde im hessischen Handel ohne Ergebnis: Arbeitgeber fordern Bewegung
25.08.2026PressemitteilungDie Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind im Tarifstreit im hessischen Handel auch in der fünften Runde nicht zu einem Ergebnis gelangt. Die Gespräche wurden vertagt.Reform der Sonntagsöffnung: Hessischer Handel fordert zeitgemäße Regeln
10.07.2026PressemitteilungDer Handelsverband Hessen begrüßt die aktuellen Reformüberlegungen der Bundesregierung zu den Sonntagsöffnungen und fordert, den stationären Handel dabei unbedingt zu berücksichtigen. Aus Sicht der Branche müssen die gesetzlichen Rahmenbedingungen an das veränderte Konsumverhalten aber auch an die heutigen Lebensweisen der Menschen in Deutschland angepasst werden.