Auftakt zur Tarifrunde im hessischen Einzelhandel: Überzogene Forderungen der Gewerkschaft drohen Handelsunternehmen zu überlasten
Zum Auftakt der Tarifrunde im hessischen Einzelhandel macht der Handelsverband Hessen deutlich, dass die aktuellen Forderungen der Gewerkschaft aus Arbeitgebersicht überzogen und nicht erfüllbar sind.
„Die pauschale Forderung von ver.di nach einer Anhebung der tariflichen Entgelte um 2,50 Euro pro Arbeitsstunde, sind für Händlerinnen und Händler zu hoch. Bei einer Vollzeittätigkeit im Einzelhandel mit 163 Stunden pro Monat wäre dies eine Steigerung um 407,50 Euro im Monat, was beim wichtigen Verkäufereckgehalt in Hessen ein Plus von über 14 Prozent bedeuten würde. In den unteren Entgeltgruppen läge die prozentuale Erhöhung in der Spitze sogar bei mehr als 23 Prozent. Auch wenn die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zugunsten der Beschäftigten an einer schnellen Lösung der Tarifrunde interessiert sind, ist streng darauf zu achten, dass Erhöhungen von den Unternehmen in der Branche am Ende noch gestemmt werden können. Die Rahmenbedingungen sind weiter extrem ungünstig, die Konsumzurückhaltung ist deutlich zu spüren. In Handelsunternehmen muss zudem stetig investiert werden. Bau-, Transport-, Beschaffungs- und Energiekosten belasten die Händlerinnen und Händler indes überdurchschnittlich hoch. Zudem wirkt die Forderung nach einer sogenannten Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) in diesem schwierigen Umfeld vollkommen unverhältnismäßig. Dadurch würden die massiven Steigerungen der Personalkosten gleich noch für alle Unternehmen in der Branche verbindlich gemacht. Dies würde zu einer Überforderung zahlloser Händlerinnen und Händler in der Branche führen, was in der Folge dann auch zu Arbeitsplatzverlusten führen kann“, so Nico Lehm, Vorsitzender der Tarifkommission in Hessen.
Dennoch strebt der Einzelhandel in Hessen danach, seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin an die Lohnentwicklung anderer Branchen angekoppelt zu lassen. Dort sind unter Krisenbedingungen kluge Lösungen entwickelt worden, die es im Handel ebenfalls zu nutzen gilt. Gearbeitet wurde mit Laufzeitverlängerungen von beispielsweise 24 Monaten, gestaffelten Erhöhungen und vor allem mit der Inflationsausgleichsprämie. Gerade Letztere ist ein wichtiges und von der Politik ausdrücklich empfohlenes Instrument. Außerdem gilt es laut Handelsverband Hessen zu beachten, dass die Tarifpolitik nicht allein verantwortlich ist, die Folgen der drohenden Geldentwertung zu beseitigen.
„Die Tarifpolitik sollte von der Politik empfohlene Instrumente, wie die Inflationsausgleichsprämie nutzen, um die Inflation zu bremsen. Es ist bedauerlich, dass sich in der Forderung der Gewerkschaft davon nichts findet und die Forderung eher konfrontativ als lösungsorientiert daherkommt. Im Sinne einer schnellen Tariferhöhung ist in den Verhandlungen viel Flexibilität erforderlich und wünschenswert. Im Übrigen bewerten wir die von ver.di für den eröffneten Forderungszeitraum zugrunde gelegte Inflation als deutlich zu hoch. Die Forderung ist, selbst wenn man den Inflationsausgleich als tragende Begründung unterstellen wollte, völlig überzogen“, so Nico Lehm abschließend.
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