14.10.2022

Keine staatlichen Eingriffe bei Öffnungszeiten im hessischen Handel

Energie | Pressemitteilung | Standpunkt
Die Energiekosten sind im Einzelhandel seit Beginn des Jahres durchschnittlich um knapp 150 Prozent gestiegen. Die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Handelsunternehmen ist bedroht. Zur Position des Handelsverbands Hessen und den bisherigen Vorschlägen der ExpertInnen-Kommission “Gas und Wärme”.

Die Energiekosten sind im Einzelhandel seit Beginn des Jahres durchschnittlich um knapp 150 Prozent gestiegen. Die wirtschaftliche Existenz zahlreicher Handelsunternehmen ist bedroht. Einerseits steigen die Energiepreise enorm, andererseits spürt die Branche die konjunkturelle Eintrübung bereits jetzt sehr deutlich und sieht sich mit zum Teil starken Umsatzeinbrüchen konfrontiert. Die Konsumstimmung ist auf einem Allzeittief. Gleichzeitig wird sich das Problem steigender Energiekosten in den kommenden Wochen und Monaten weiter verstärken. Bereits heute bestehen zum Teil erhebliche Probleme bei der Verlängerung bestehender Energieversorgungsverträge oder bei Neuabschlüssen.

Nach den beiden harten Coronajahren sind finanzielle Rücklagen bei vielen Händlern deutlich minimiert oder sogar vollständig aufgebraucht. Die Energiepreisentwicklung kann vielerorts nicht kurzfristig aufgefangen werden. Der steile Anstieg der Energiekosten stellt sämtliche Kalkulationen auf den Kopf und bringt viele Handelsunternehmen in eine kaum mehr händelbare Situation.

Gleichzeitig sind die großen Anstrengungen der Branche zur Energieeinsparung zu betonen. Neben der Nutzung innovativer Beleuchtungskonzepte, einer fortlaufenden Kontrolle und Verbesserung des eigenen Energiemanagements und dem effizienten Einsatz von Kälte- und Heiztechnik kann auch die Reduzierung der Öffnungszeiten zu den möglichen Energiesparmaßnahmen gehören.

„Die Entscheidung für eine Reduzierung der Öffnungszeiten muss allerdings immer auf einer individuellen unternehmerischen Abwägung basieren und darf somit nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie unternehmerisch Sinn ergibt”, so Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen. Einen verallgemeinernden staatlichen Eingriff darf es indes nicht geben. „Die Entscheidung darüber, ob Öffnungszeiten reduziert werden, muss individuell bleiben”, so Rohde weiter.

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