Angesichts der steigenden Energiekosten besteht hoher Handlungsdruck für Entlastungen der Handelsunternehmen. Ohne staatliche Unterstützung droht vielen Unternehmen das wirtschaftliche Aus. Daher ist eine substanzielle Ausweitung des Rettungsschirms für Einzelhandelsunternehmen dringend notwendig. Das Energiekostendämpfungsprogramm muss branchenübergreifend für alle Unternehmen nach klaren Kriterien greifen. Ebenfalls müssen die bestehenden Förderinstrumente allen zugänglich gemacht werden.
Die für das Entlastungspaket III angestrebte Möglichkeit, eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von bis zu 3.000 Euro an die Beschäftigten im Handel zu leisten, kann dazu beitragen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wirksam zu entlasten. Allerdings darf diese Zahlung nur auf freiwilliger Basis erfolgen, sodass die ohnehin schwierige finanzielle Lage vieler Unternehmen nicht weiter geschwächt wird.
Die sich zuspitzende Lage erfordert jetzt schnelle und praxisnahe Lösungen.