18.08.2022

Gasumlage darf nicht zur Überlastung der Wirtschaft führen

Politischer Dialog | Energie
Die Gasumlage gilt ab dem 1. Oktober 2022 und soll für eineinhalb Jahre erhoben werden, also bis Ende März 2024.

Am Montag, den 15.08.2022 wurde die Festlegung der Gasumlage auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde bekanntgegeben. Die Gasumlage gilt ab dem 1. Oktober 2022 und soll für eineinhalb Jahre erhoben werden, also bis Ende März 2024. Mit der Umlage sollen die Gasversorger unterstützt werden. Auf Unternehmen und private Haushalte werden ab Oktober erhebliche Mehrkosten zukommen. Der Handelsverband Hessen warnt vor einer Überlastung der Wirtschaft und der privaten Haushalte.

Den Einzelhandel trifft die Gasumlage gleich doppelt. Zum einen müssen die Unternehmen Mehrausgaben stemmen und zum anderen hat die Kundschaft weniger Geld zur Verfügung. Viele Händlerinnen und Händler können pandemiebedingt bereits jetzt nicht mehr auf Eigenkapital zurückgreifen und daher die steigenden Energiekosten nicht ohne Weiteres allein abfangen.

Als Branchenverband setzen wir uns weiter dafür ein, dass ein schwerer wirtschaftlicher Schaden vermieden werden kann. Der Einzelhandel ist in dieser Energiekrise nicht nur auf die Versorgungssicherheit mit Energie angewiesen, sondern auch auf Kostensicherheit. Damit finanziell niemand überlastet wird, müssen weitere Energiekostenexplosionen unbedingt abgefedert werden.

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