24.06.2022

Registrierungspflicht Verpackungsgesetz

Recht & Soziales
Für viele Händlerinnen und Händler wird ab dem 1. Juli die Registrierung im zentralen Verpackungsregister „Lucid“ Pflicht.

Für viele Händlerinnen und Händler wird ab dem 1. Juli die Registrierung im zentralen Verpackungsregister „Lucid“ Pflicht. Und zwar unabhängig davon, ob der Vorlieferant für die Serviceverpackungen bereits bei einem dualen System bezahlt hat. Ab dem Stichtag darf kein Online- bzw. Versandhändler in Deutschland mehr ohne diesen Eintrag Ware verkaufen. Aber auch Serviceverpackungen, wie Tragetüten im Einzelhandel sind registrierungspflichtig.

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