Ab dem 1. Juni 2022 läuft die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung aus. Für Patientinnen und Patienten bedeutet dies, wieder in die Arztpraxis zu kommen, wie der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen mitteilt. Sollte die Pandemie wieder an Fahrt gewinnen, könnte die Regelung für bestimmte Regionen oder bundesweit aber wieder aktiviert werden.
Die telefonische Krankschreibung war im Zuge der Pandemie im Frühjahr 2020 eingeführt und seither mehrfach verlängert worden. Diese sollte unnötige Kontakte reduzieren, um das Infektionsrisiko zu senken.