Mit Ablauf des 25. Mai 2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) außer Kraft getreten.
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat heute seine überarbeiteten FAQ zum betrieblichen Infektionsschutz veröffentlicht. Darin gibt das BMAS u.a. Empfehlungen zum Vorgehen bei Infektionsverdacht von Betriebsangehörigen sowie zur Verhinderung und Begrenzung betrieblicher Infektionen. Das BMAS verhält sich unter IV. z.B. auch zur Anordnung einer betrieblichen Maskenpflicht.
Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei dem Fragen- und Antwortenkatalog lediglich um Empfehlungen und vertiefende Hinweise und letztlich um die Auffassung des BMAS handelt.