Zum 28. Mai 2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Neu ist für Händler und Händlerinnen eine zusätzliche Informationspflicht bei der Bekanntgabe von Preisermäßigungen. Auch die Regelungen zur Auszeichnung des Grundpreises werden sich ändern.
Was es künftig zu beachten gilt, lesen Sie auf unserer Informationsseite im Mitgliederbereich.
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