Ab Samstag, dem 02. April 2022 gelten neue Corona-Regeln in Hessen. Für den Handel bedeutet dies:
Aus der Maskenpflicht wird eine Empfehlung
Das Tragen von Gesichtsmasken kann im betrieblichen Hygienekonzept vorgeschrieben werden
Gegenüber der Kundschaft können Handelsunternehmen über ihr Hausrecht, sofern im Hygienekonzept vorgesehen, weiterhin das Tragen einer Maske verlangen
Über das Direktionsrecht können Unternehmen, sofern im Hygienekonzept vorgesehen, dem Personal das Tragen einer Maske vorschreiben