07.03.2022

Rechtsprechung zu Aufhebungsverträgen

Recht & Soziales
Der Aufhebungsvertrag kann unter der Bedingung der sofortigen Annahme unterbreitet werden, ohne gegen das Gebot des fairen Verhandelns zu verstoßen.

Ein Aufhebungsvertrag ist nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gebot des fairen Verhandelns unwirksam, wenn dem Arbeitnehmer keine Bedenkzeit eingeräumt wird. Der Aufhebungsvertrag kann daher auch unter der Bedingung der sofortigen Annahme unterbreitet werden.

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