Die Ausnahmeregelung des Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen besagt, dass Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung stehen, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen bis einschließlich zum 26.06.2022 ausgenommen werden.
Mehr erfahren