07.03.2022

Ukraine-Ausnahmeregelung für Hilfeleistung: Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Recht & Soziales
Zu Lieferungen in die Ukraine gibt es eine neue Ausnahmeregelung für Sonn- und Feiertagsfahrverbote in Hessen.

Die Ausnahmeregelung des Hessisches Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen besagt, dass Beförderungen, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung stehen, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen bis einschließlich zum 26.06.2022 ausgenommen werden.

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