Am 11. November treten nach der Hessischen Coronaschutzverordnung neue Maßnahmen in Kraft. Am Arbeitsplatz gilt sodann die 3G-Regel, wenn Beschäftigte in Kontakt zu externer Kundschaft stehen. Damit schließt Hessen an eine Regelung des Bundes an, die entsprechende Testmöglichkeiten zweimal pro Woche am Arbeitsplatz vorschreibt. In Hessen müssen diese Tests von den Beschäftigten angesichts der aktuellen Infektionslage auch verpflichtend genutzt werden.
Sobald die angepasste Verordnung im Wortlaut vorliegt werden wir Sie weiter informieren.