Neue Corona-VO: Keine strengeren Regelung für den Handel
Ab dem 16.09.2021 gilt in Hessen die neue Coronavirus-Schutzverordnung. Wie gefordert bleibt der Handel von strengeren Auflagen, der sogenannten 3G-Pflicht ausgenommen. Damit dürfen alle Geschäfte weiterhin ohne Quadratmeterbegrenzung geöffnet bleiben. Darüber gilt, die Maskenpflicht und die Umsetzung eines Abstands- sowie Hygienekonzeptes. Ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell darf im Handel nicht angewandt werden.
Für Veranstaltungen besteht zusätzlich die Option ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell umzusetzen.
Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Reminder: Entschädigung bei Quarantäne wegen Corona
20.10.2022Corona, Recht & SozialesNachdem aufgrund einer abweichenden Regelung aus Baden-Württemberg Verunsicherung bezüglich der Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Hessen aufgekommen ist, haben wir für Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Klarstellung in Erfahrung bringen können.Handel lehnt gesetzliche Maskenpflicht ab und plädiert für individuelle Verantwortung
19.10.2022Corona, Pressemitteilung, StandpunktIn der aktuellen Diskussion über eine erneute gesetzliche Maskenpflicht spricht sich der Handelsverband gegen eine solche aus und verweist auf die individuelle Verantwortung jedes Einzelnen. Nach drei Jahren Corona-Pandemie hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel kein Infektionstreiber ist.