15.09.2021

Neue Corona-VO: Keine strengeren Regelung für den Handel

Corona
Ab dem 16.09.2021 gilt in Hessen die neue Coronavirus-Schutzverordnung. Der Handel bleibt von strengeren Auflagen, der sogenannten 3G-Pflicht ausgenommen.

Ab dem 16.09.2021 gilt in Hessen die neue Coronavirus-Schutzverordnung. Wie gefordert bleibt der Handel von strengeren Auflagen, der sogenannten 3G-Pflicht ausgenommen. Damit dürfen alle Geschäfte weiterhin ohne Quadratmeterbegrenzung geöffnet bleiben. Darüber gilt, die Maskenpflicht und die Umsetzung eines Abstands- sowie Hygienekonzeptes. Ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell darf im Handel nicht angewandt werden.

Für Veranstaltungen besteht zusätzlich die Option ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell umzusetzen.

Zur Corona-VO
Weiterlesen in Nachrichten
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts Buchhungsformulare und Social Media Posts, sowie externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?