Neue Corona-VO: Keine strengeren Regelung für den Handel
Ab dem 16.09.2021 gilt in Hessen die neue Coronavirus-Schutzverordnung. Wie gefordert bleibt der Handel von strengeren Auflagen, der sogenannten 3G-Pflicht ausgenommen. Damit dürfen alle Geschäfte weiterhin ohne Quadratmeterbegrenzung geöffnet bleiben. Darüber gilt, die Maskenpflicht und die Umsetzung eines Abstands- sowie Hygienekonzeptes. Ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell darf im Handel nicht angewandt werden.
Für Veranstaltungen besteht zusätzlich die Option ein 2G- oder 3G-Zugangsmodell umzusetzen.
Corona-Soforthilfe: Handelsverband Hessen begrüßt Ankündigung unbürokratischer Nachbesserungen bei Rückzahlungen
26.08.2025Corona, Politischer Dialog, PressemitteilungDer Handelsverband Hessen zeigt sich erleichtert über die jüngsten Aussagen von Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori, die Rückzahlung der Corona-Soforthilfen noch einmal zu überprüfen und mögliche Spielräume für unbürokratische Nachbesserungen auszuloten.Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
17.08.2023Corona, FinanzierungDas Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen verlängert.Reminder: Entschädigung bei Quarantäne wegen Corona
20.10.2022Corona, Recht & SozialesNachdem aufgrund einer abweichenden Regelung aus Baden-Württemberg Verunsicherung bezüglich der Zahlung von Verdienstausfallentschädigung nach den §§ 56 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Hessen aufgekommen ist, haben wir für Sie beim Regierungspräsidium Darmstadt eine Klarstellung in Erfahrung bringen können.