Urlaubskürzung, wenn keine „Kurzarbeit Null“ vorliegt
Laut dem Arbeitsgericht Osnabrück ist es nicht zulässig, den Urlaub anteilig zu kürzen, wenn keine „Kurzarbeit Null“ vorliegt. Dem Arbeitgeber war es zudem nach den Betriebsvereinbarungen gestattet, die Kurzarbeit vorzeitig und kurzfristig mit einer „Ansagefrist“ von 2 Werktagen zu beenden oder zu reduzieren.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Osnabrück bestehe bei einer Kurzarbeit-Vereinbarung, bei der die Arbeitszeit nicht auf „Null“ herabgesetzt wird, keine vergleichbare Gesetzeslage zum Teilzeitrecht oder sonstigen andauernden Unterbrechungen, wie beispielsweise bei einem „Sabbatical“. Bei der Durchführung von Kurzarbeit nur an einzelnen Tagen sowie der kurzfristigen Einführung und möglichen kurzfristigen Beendigung oder Reduzierung der Kurzarbeit könne nicht angenommen werden, dass die Mitarbeiter dadurch ihren Erholungsurlaub bereits anteilig quasi realisiert hätten.
Die Entscheidungen des Arbeitsgerichts Osnabrück sind noch nicht rechtskräftig. Die Hessischen Arbeitsgerichte sind unabhängig davon an diese Entscheidung nicht gebunden, können einen solchen Fall also auch anders beurteilen. Die Entscheidungen stellen jedoch eine erste gerichtliche Einschätzung zu dieser Thematik dar.
PressemitteilungBarrierefreiheitsstärkungsgesetz ab 2025
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft den stationären Handel durch produktbezogene Pflichten. Im Onlinehandel müssen zudem Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten (WCAG) umgesetzt werden.Merkblatt zum Verpackungsgesetz
Hier erläutern wir Ihnen einige der Aufgaben und Richtlinien des Verpackungsgesetztes, die für den Handel relevant sind. Die Registrierungspflicht wird ausführlich beleuchtet.
- 22Okt 2025, Mi.Handelsverband Hessen
HANDEL.INSIGHT #HRCommunity-Frühstück
10:00 - 11:30 Uhr HUB31, DarmstadtPräsenzkostenfreiDie Herausforderungen rund ums Thema Personal im Handel sind vielfältig. Darum laden wir Sie herzlich in den Co-Working-Space HUB31 in Darmstadt ein. Themenschwerpunkte sind u.a. Inklusion und Barrierefreiheit. Welche Lösungsansätze gibt es im Handel? Was gilt es zu beachten? Welche Möglichkeiten bieten die neuen Medien und welche Chancen können im Handel genutzt werden? Fragen über Fragen – Da hilft nur eins: Darüber reden! - 06Mai 2025, Di.handel.digital
AI-Act – Auswirkungen auf den Handel: Online & Offline!
10:00 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDer Einsatz von ChatGPT und ähnlicher Systeme erfordert jetzt Maßnahmen – auch im Handel. - 05März 2025, Mi.Handelsverband Hessen
Arbeitsrecht: Update 2025
11:00 - 12:30 UhrDigitalkostenfreiIn dieser Veranstaltung geben wir Ihnen einen Überblick über Neuheiten im Bereich des Arbeits- und Personalrechts. Zudem beantwortet unser Juristen-Team Ihre Fragen. Bitte beachten Sie, dass diese Veranstaltung nur für Mitgliedsunternehmen zugänglich ist. - 20März 2025, Do.handel.digital
Das BFSG* kommt! Wer ist betroffen und was ist zu tun?
10:30 - 11:30 UhrDigitalkostenfreiDas *Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28.06.2025 in Kraft. Was bedeutet das? In unserem zweiten Webinar zu diesem Thema wollen wir das Thema praxisnah vertiefen.
Produktsicherheit im Handel: Behörden kontrollieren
02.07.2025Europa, Recht & Soziales, Sicherheit & IT-SicherheitDie Marktüberwachungsbehörden in Hessen führen regelmäßig unangekündigte Kontrollen im Handel durch. Dabei stehen insbesondere Importwaren im Fokus.Der hessische Handel begrüßt die Abschaffung der Bonpflicht
22.05.2025Recht & Soziales, StandpunktDie Bonpflicht verursacht im hessischen Einzelhandel nach wie vor viel Aufwand, hohe Kosten und vor allem überflüssigen Müll.Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch
03.01.2025Recht & Soziales, Service & EinkaufserlebnisGutscheine bleiben auch im Jahr 2024 das beliebteste Weihnachtsgeschenk der Verbraucherinnen und Verbraucher, gefolgt von Spielwaren sowie Kosmetik- und Körperpflegeprodukten. Das geht aus einer Umfrage des Handelsverbandes hervor. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum liegen hatte, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2027 eingelöst werden.Handelsverband Hessen begrüßt Gesetzesänderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes
10.07.2024Digitalisierung, Politischer Dialog, PressemitteilungDer Handelsverband Hessen begrüßt das angestrebte Gesetz, das es digitalen personallosen Supermärkten ermöglicht, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Diese Weiterentwicklung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes bietet Händlerinnen und Händlern in Hessen eine Grundlage, um ihre Geschäftsmodelle weiterzuentwickeln und auszubauen.