In Hessen wird laut Landesregierung, ab diesem Freitag (25. Juni 2021) die flächenbezogene Kundenbeschränkung aufgehoben, auch bekannt als qm-Regelung. Damit können Handelsunternehmen ihre Verkaufsflächen ohne Beschränkungen der Kundenzahl öffnen. Weiterhin gilt im Ladengeschäft die Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen, wie etwa das Tragen einer medizinischen Maske.
Weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden, mit unseren kostenfreien Aushängen, auf die Abstands- und Hygienemaßnahmen hin.