Stellungnahme des Handelsverbandes Hessen zum Infektionsschutzgesetz
Die Entscheidung über die Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Bundestag und Bundesrat steht bevor. Damit soll die bereits im Bund-Länder-Gipfel am 3. März 2021 verabredete „Notbremse“ gesetzt werden. Konkret bedeutet dies, der Bund regelt künftig alles, was ab einer Inzidenz von 100 gilt, die Länder was unter 100 gilt. Grundsätzlich begrüßen auch wir klare und nachvollziehbare Regelungen, das erhöht bei allen Beteiligten und Betroffenen die Akzeptanz.
In unserer Stellungnahme an Ministerpräsident Volker Bouffier haben wir gefordert von Verschärfungen abzusehen und Schritte der Öffnung einzuleiten.
Schreiben an Ministerpräsident Volker BouffierCorona-Soforthilfe: Handelsverband Hessen begrüßt Ankündigung unbürokratischer Nachbesserungen bei Rückzahlungen
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15.03.2024Corona, FinanzierungBund und Länder haben sich am 14. März 2024 im Rahmen einer Sonderbesprechung der Wirtschaftsministerkonferenz gemeinsam auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Überbrückungshilfen verständigtCorona-Wirtschaftshilfen: Neue Fristen für die Schlussrechnung
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