Neue Verordnung
Die aktualisierte Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) liegt vor. Diese ist gültig ab Montag, dem 08. März 2021.
Die wichtigsten Punkte:
Ab Montag, den 08. März, darf in ganz Hessen von allen Handelsgeschäften Click&Meet angeboten werden. Dabei sind die Hygienemaßnahmen nach Empfehlung des Robert-Koch-Institutes einzuhalten sowie eine Einlassbegrenzung von 40qm pro Kunde.
Ab Montag dürfen darüber hinaus Baumärkte, Gärtnereien, Gartenmärkte und Buchhandlungen wieder öffnen.
Weitere Informationen zu den aktuellen Beschlüssen finden Sie in voller Länge in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.
Fristverlängerung für Schlussabrechnung der erhaltenen Corona-Wirtschaftshilfen beschlossen
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