05.03.2021

Neue Verordnung

Corona
Die aktualisierte Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) liegt vor.

Die aktualisierte Fassung der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) liegt vor. Diese ist gültig ab Montag, dem 08. März 2021.

Die wichtigsten Punkte:

  • Ab Montag, den 08. März, darf in ganz Hessen von allen Handelsgeschäften Click&Meet angeboten werden. Dabei sind die Hygienemaßnahmen nach Empfehlung des Robert-Koch-Institutes einzuhalten sowie eine Einlassbegrenzung von 40qm pro Kunde.

  • Ab Montag dürfen darüber hinaus Baumärkte, Gärtnereien, Gartenmärkte und Buchhandlungen wieder öffnen.

Weitere Informationen zu den aktuellen Beschlüssen finden Sie in voller Länge in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung.

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