Das Liefern und Abholen von Waren im Handel ist ausdrücklich erlaubt und ermöglicht geschlossenen Betrieben Umsätze zu erzielen.
Das Anbieten von Abhol- und Lieferdiensten ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten ausdrücklich erlaubt. Bestellungen können telefonisch, per Email oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden. — Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung Stand: 16. Dezember2020Was Sie jetzt tun können, um „liefern und abholen“ zu nutzen haben wir zusammengefasst.
Liefern und Abholen nutzen