16.12.2020

Liefern und Abholen ausdrücklich erlaubt

Corona
Liefern und abholen von Waren ist während dem Lockdown weiterhin möglich. Wie Sie „liefern und abholen“ nutzen können haben wir zusammengefasst.

Das Liefern und Abholen von Waren im Handel ist ausdrücklich erlaubt und ermöglicht geschlossenen Betrieben Umsätze zu erzielen.

“Das Anbieten von Abhol- und Lieferdiensten ist den für den Publikumsverkehr geschlossenen Verkaufsstätten ausdrücklich erlaubt. Bestellungen können telefonisch, per Email oder über ein Online-Angebot aufgenommen werden. Die Waren können abgeholt oder geliefert werden.” — Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung Stand: 16. Dezember2020

Was Sie jetzt tun können, um „liefern und abholen“ zu nutzen haben wir zusammengefasst.

Liefern und Abholen nutzen
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