Der Handel in Hessen und ganz Deutschland darf geöffnet bleiben! Anstelle der 25qm-Regelung aus der Beschlussvorlage, konnte in einer gemeinsamen Kraftanstrengung auf eine 10qm-Regelung hingewirkt werden. Die Maßnahmen der Ministerpräsidentenkonferenz sollen vom 2. bis voraussichtlich 30. November gelten.
Die Bestimmungen müssen noch in Verordnungen der Bundesländer umgesetzt werden. Dazu tagt heute das Hessische Corona-Kabinett. Die Verordnung und wichtige Änderungen teilen wir Ihnen in kommenden Sondernewslettern mit.