BAFA setzt erste Schritte der LkSG-Novelle um – Berichtspflichten entfallen sofort
Das ändert sich konkret:
- Keine Berichtspflicht mehr: Das BAFA prüft ab sofort keine LkSG-Berichte nach §§ 12 und 13 mehr. Unternehmen müssen daher bis zur Verabschiedung der Gesetzesänderung keine Berichte mehr einreichen.
- Bußgelder nur bei gravierenden Fällen: Ordnungswidrigkeitenverfahren werden künftig nur noch bei besonders schweren Verstößen verfolgt – etwa bei unterlassenen Abhilfemaßnahmen oder fehlenden Präventionskonzepten, die zu erheblichen Menschenrechtsverletzungen führen können.
- Mehr Unterstützung statt Kontrolle: Die Behörde will künftig verstärkt auf Beratung, Umsetzungshilfen und Kooperationen mit Unternehmen setzen, um die Anforderungen des Gesetzes praxisnah zu begleiten.
Hintergrund: Die Bundesregierung hat am 3. September eine Novelle des LkSG auf den Weg gebracht. Geplant ist unter anderem, die Berichtspflicht rückwirkend zu streichen und neun von dreizehn Bußgeldtatbeständen aus dem Gesetz zu entfernen. Bis das Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich Ende Januar 2026 abgeschlossen ist, schafft das BAFA damit schon jetzt Rechtssicherheit und entlastet Unternehmen spürbar.Damit ist eine wichtige Forderung des Handelsverbandes umgesetzt: eine schnelle Klarstellung noch vor Inkrafttreten der Novelle, damit sich Unternehmen frühzeitig auf die neuen Vorgaben einstellen können.

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