Neue Regelungen für Ladestecker
Mit den neuen Regelungen, die ab dem 28. Dezember 2024 in Kraft treten, wird ein einheitlicher USB-C-Ladestandard für viele elektronische Geräte eingeführt. Ziel ist es, die Nutzung zu vereinfachen und gleichzeitig die Umwelt durch weniger Elektroschrott zu entlasten. Geräte wie Smartphones, Tablets, Laptops, Kopfhörer und weitere müssen künftig über einen USB-C-Anschluss verfügen, wobei für Laptops eine Übergangsfrist bis zum 27. April 2026 gilt.
Händler müssen diese Produkte künftig auch ohne Ladegerät anbieten, um die Verbreitung unnötiger Netzteile zu verringern. Zudem sind klare Kennzeichnungs- und Informationspflichten vorgeschrieben, damit Verbraucher auf einen Blick erkennen können, ob ein Ladegerät im Lieferumfang enthalten ist und welche Kompatibilitäten das Gerät unterstützt.
Die neuen Regelungen gelten nur für Geräte, die ab dem 28. Dezember 2024 erstmalig auf den Markt gebracht werden. Bereits vorhandene Produkte sind ausgenommen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich gern beim Handelsverband Hessen.
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