Die Verhinderung von Ladendiebstahl liegt daher im Interesse der Händlerinnen und Händler, ebenso wie im Interesse der Kundschaft und somit von uns allen und stellt ein gesamtgesellschaftliches Anliegen dar. Ladendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt. Wie alle anderen Diebstähle auch, ist der Ladendiebstahl eine Straftat. Egal ob es sich um den Diebstahl durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter, um angeblichen „Mundraub“ oder „Mutproben“ Einzelner oder um professionelle Banden handelt.
Ladendiebstahl ist die widerrechtliche Aneignung von ausgelegten Waren durch Kundinnen und Kunden während der Öffnungszeiten. Ein Diebstahl ist bereits dann verwirklicht, wenn eine Kundin oder ein Kunde die Ware so in den (körperlichen) Nahbereich bringt, dass ein ungehinderter Zugriff für den Berechtigten (Ladeninhaber / Verkaufspersonal) nicht mehr ohne weiteres möglich ist.
Nach der polizeilichen Alltagserfahrung fürchten Ladendiebe weniger die straf- oder zivilrechtlichen Konsequenzen ihres Tuns, als vielmehr ihre Entdeckung und Festnahme.
Als beste Vorbeugungsmaßnahme hat sich seit jeher Verkaufspersonal erwiesen, das erkennbar präsent und aufmerksam ist.
Die Schulung des Verkaufspersonals, durch richtiges Verhalten Ladendiebstähle zu vermeiden, ist unumgänglich und kann in Seminaren der BGHW (Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik) erlernt werden. Wer Ladendiebstahl erfolgreich verhindern möchte, muss zunächst einmal wissen, wie Ladendiebe auftreten, mit welchen Tricks sie arbeiten und wie sich ihr Verhalten von dem eines ehrlichen Kunden unterscheidet. Wer etwas stehlen möchte, interessiert sich vorallem für sein Umfeld, während der ehrliche Kunde seine Aufmerksamkeit auf die Ware richtet.
Selbstverständlich muss nicht jede Kundin oder jeder Kunde, die oder der unruhig im Laden hin und her geht, eine Person sein, die ein Ladendiebstahl begehen will. Ein auffälliges Kundenverhalten sollte aber trotzdem grundsätzlich dazu führen, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die betreffende Person sofort anspricht und sich nach seinen Wünschen erkundigt, um ihr oder ihm dadurch zu zeigen, dass sie oder er bemerkt wurde. Professionelle Ladendiebe oder Ladendiebinnen treten eher in Gruppen auf. Sie versuchen durch besondere Kaufwünsche, Gespräche oder Auskunftsersuchen das Personal abzulenken, während andere Beteiligte die Person beim Diebstahl abschirmen.
Durch eine präventive Ladengestaltung sowie durch technische Sicherungsmaßnahmen (wie etwa Warensicherungssysteme) kann das Entdeckungsrisiko maßgeblich erhöht beziehungsweise der Anreiz zur Tat reduziert werden.
Sie dürfen Ladendiebe auf frischer Tat vorläufig festnehmen, müssen sie aber unverzüglich der Polizei überstellen.
Der Schutz der Gesundheit und des Lebens hat Vorrang vor dem Verlust materieller Werte. Gefährden Sie bei einem Einschreiten nicht sich selbst oder Dritte.
Simone Stock ist Polizeihauptkommissarin und Teil der polizeiliche Beratungsstelle des Polizeipräsidium Südhessen | E4 in Darmstadt.
Sind Sie Händlerin oder Händler und haben Fragen zum Thema Ladendiebstahl? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung und vermitteln bei Bedarf gerne zu weiterführenden Beratungsstellen.