12.01.2023

Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber bieten Unterstützung bei der Beschäftigung Schwerbehinderter

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber rund um die Themen Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Insbesondere können Arbeitgeber durch die EAA auch von Bürokratie entlasten, indem sie diesen z. B. bei der Beantragung von Leistungen helfen.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber rund um die Themen Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Insbesondere können Arbeitgeber durch die EAA auch von Bürokratie entlasten, indem sie diesen z. B. bei der Beantragung von Leistungen helfen. Darüber hinaus leisten die EAA Folgendes:

  • Persönliche Beratung vor Ort

  • Unterstützung bei der Stellenbesetzung

  • Unterstützung bei unternehmensspezifischen Fragen rund um die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung

  • Begleitung bei der Beantragung von Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen

  • Einbindung von weiteren Experten und Netzwerkpartnern wie z. B. den Integrationsfachdiensten

  • Fachveranstaltungen zu ausgewählten Themen

Die EAA sind regional vernetzt und kooperieren mit den Reha-Trägern und weiteren Beteiligten. Einzelne EAA stehen zudem in der Trägerschaft des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V. bzw. des Bildungswerks der nordhessischen Wirtschaft gGmbH. Die für Ihren Betrieb zuständige EAA finden Sie hier.

Zu den EAA
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