Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber rund um die Themen Ausbildung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Insbesondere können Arbeitgeber durch die EAA auch von Bürokratie entlasten, indem sie diesen z. B. bei der Beantragung von Leistungen helfen. Darüber hinaus leisten die EAA Folgendes:
Persönliche Beratung vor Ort
Unterstützung bei der Stellenbesetzung
Unterstützung bei unternehmensspezifischen Fragen rund um die Ausbildung und die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung
Begleitung bei der Beantragung von Leistungen aus unterschiedlichen Fördertöpfen
Einbindung von weiteren Experten und Netzwerkpartnern wie z. B. den Integrationsfachdiensten
Fachveranstaltungen zu ausgewählten Themen
Die EAA sind regional vernetzt und kooperieren mit den Reha-Trägern und weiteren Beteiligten. Einzelne EAA stehen zudem in der Trägerschaft des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft e. V. bzw. des Bildungswerks der nordhessischen Wirtschaft gGmbH. Die für Ihren Betrieb zuständige EAA finden Sie hier.
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