22.12.2022

Weihnachtsgeschenke: Regelungen für Gutscheine und Umtausch

Recht & Soziales
Wie bereits in den vergangenen Jahren gehören Gutscheine auch 2022 zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum entdeckt, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen.

Wie bereits in den vergangenen Jahren gehören Gutscheine auch 2022 zu den beliebtesten Weihnachtsgeschenken. Wer einen nicht ausdrücklich befristeten Gutschein unter dem Weihnachtsbaum entdeckt, kann ihn im Geltungszeitraum von drei Jahren ab Ende des Kaufjahres einlösen. In diesem Jahr gekaufte, unbefristete Gutscheine können also bis zum 31. Dezember 2025 eingelöst werden.

Möchten Kundinnen und Kunden ein Weihnachtsgeschenk umtauschen, sollten diese das persönliche Gespräch mit Ihren Händlern suchen. Händlerinnen und Händler können vorab Hinweise auf Möglichkeiten und Ablauf eines etwaigen Umtausches im jeweiligen Geschäft geben, sollte ein einwandfreies Produkt nicht gefallen. Denn bei einwandfreier Ware besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Umtausch. Ganz besonders in der Weihnachtszeit kommen jedoch viele Händlerinnen und Händler ihren Kunden mit Kulanzangeboten entgegen.

Ist die Ware bereits beim Kauf mangelhaft, greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht. Ein solcher Mangel kann innerhalb von zwei Jahren ab der Übergabe der Ware geltend gemacht werden. Für die Dauer von zwölf Monaten nach Warenübergabe wird vermutet, dass ein nach dem Kauf aufgetretener Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen hat. Auch hier ist der persönliche Austausch ratsam. Im Online- und Versandhandel haben Verbraucherinnen und Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Weiterlesen im Wissenshub
Ähnliche Veranstaltungen
Weiterlesen in Nachrichten
Daten­schutz­ein­stel­lun­gen

Diese Webseite nutzt externe Medien, wie z.B. Karten, Videos, Podcasts Buchhungsformulare und Social Media Posts, sowie externe Analysewerkzeuge, welche alle dazu genutzt werden können, Daten über Ihr Verhalten zu sammeln. Dabei werden auch Cookies gesetzt. Die Einwilligung zur Nutzung der Cookies & Erweiterungen können Sie jederzeit anpassen bzw. widerrufen.
Eine Übersicht zu den Cookies, Analysewerkzeugen und externen Medien finden Sie in unserer Datenschutzhinweisen.

Welche Cookies bzw. Erweiterungen möchten Sie erlauben?