Am 31.10.2022 wurde der Bericht der Gaskommission im Rahmen des dritten Treffens der sogen. Konzertierten Aktion im Kanzleramt vorgestellt. Bund und Länder haben sich daraufhin im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz am 02.11.2022 auf Entlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie KMU geeinigt.
Der Bund greift die Vorschläge der ExpertInnen-Kommission Gas und Wärme auf. Er wird eine Gas- und Strompreisbremse einführen. Die Gaspreisbremse wird wie von den Expertinnen und Experten vorgeschlagen, zum 1. März 2023 eingeführt. Eine Rückwirkung zum 1. Februar 2023 wird angestrebt. Sie gilt bis April 2024 und wirkt für Gas und Fernwärme. Entlastungen soll die Gaspreisbremse privaten Haushalten und Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) ebenso wie Vereinen etc. bieten. Die regelmäßige monatliche Entlastung soll sich an 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bemessen.
Darüber hinaus wird der Bund im Rahmen einer Soforthilfe die im Dezember fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie KMU übernehmen. Die Strompreisbremse soll zum 1. Januar 2023 wirken. Verbraucherinnen und Verbraucher sowie KMU sollen analog zur Gas- und Fernwärmepreisbremse entlastet werden. Der Strompreis soll dabei bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden.
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