25.08.2022

Bundeskabinett billigt Energieeinspar-Verordnungen

Energie | Nachhaltigkeit | Politischer Dialog
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 24.08.2022, zwei Verordnungen über Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen. Eine der beiden Verordnungen beinhaltet kurzfristige Maßnahmen und tritt ab dem 1. September 2022 in Kraft. Die andere Verordnung ist auf mittelfristig wirksame Maßnahmen ausgerichtet und soll ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, den 24.08.2022, zwei Verordnungen über Maßnahmen zum Energiesparen beschlossen. Eine der beiden Verordnungen beinhaltet kurzfristige Maßnahmen und tritt ab dem 1. September 2022 in Kraft. Die andere Verordnung ist auf mittelfristig wirksame Maßnahmen ausgerichtet und soll ab dem 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Der Handelsverband Deutschland (HDE) bewertet insbesondere die darin vorgesehenen Regeln zur Absenkung der Mindestraumtemperaturen an Arbeitsplätzen positiv. Der Handelsverband Hessen trägt die Einschätzungen des HDE mit und hat stark zur Bewertung beigetragen.

Der Einzelhandel leistet in diesen schwierigen Zeiten seinen Beitrag und spart schon heute bewusst und effektiv Energie ein. Die Branche unterstützt daher die in der Verordnung über kurzfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgesehene Temperaturabsenkung, etwa für Bürotätigkeiten in Innenräumen auf 19°C. Das Ziel muss sein, weitere Energiesparpotenziale optimal auszuschöpfen, ohne dabei aber die Gesundheit oder die Leistung der Beschäftigten zu beeinflussen. Vor diesem Hintergrund könnte unter Umständen sogar eine weitere Absenkung der Mindestraumtemperaturen für Arbeitsplätze durch den Gesetzgeber sinnvoll sein. Jedes Grad weniger spart beim Heizen sechs Prozent an Energie ein.

Die Verordnung sieht darüber hinaus vor, dass Ladentüren künftig nicht mehr dauerhaft geöffnet bleiben dürfen. Diese Maßnahme wird schon heute häufig in der Praxis umgesetzt. Auch die Beleuchtung in den Schaufenstern wird bereits heute von vielen Händlerinnen und Händlern als energiesparende Maßnahme reduziert. Dass die neue Verordnung eine Abschaltung beleuchteter oder leuchtender Werbeanlagen zwischen 22 Uhr und 16 Uhr vorsieht, trägt der Handel als Bemühung zur Energieeinsparung mit. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass Handelsunternehmen durch ihre Beleuchtung in den Städten nachts vielerorts für ein besseres Sicherheitsgefühl sorgen. An dieser Stelle darf das Energiesparen nicht auf Kosten der Sicherheit gehen.

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