24.06.2022

Ausnahmeregelung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Recht & Soziales
Die bisherige Ausnahmeregelung vom 04.03.2022, für (geschäftsmäßig oder entgeltlich durchgeführte) Transporte in Richtung der ukrainischen Grenze zur Unterstützung der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen wird bis einschließlich zum 01.01.2023 verlängert.

Die bisherige Ausnahmeregelung vom 04.03.2022, für (geschäftsmäßig oder entgeltlich durchgeführte) Transporte in Richtung der ukrainischen Grenze zur Unterstützung der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen wird bis einschließlich zum 01.01.2023 verlängert.

Darüber hinaus wird die gegenständliche Ausnahmeregelung in der Zeit vom 01.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022 auch auf die in § 1 der Ferienreiseverordnung geregelten Samstagsfahrverbote erweitert, soweit hessisches Gebiet betroffen ist.

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