Die bisherige Ausnahmeregelung vom 04.03.2022, für (geschäftsmäßig oder entgeltlich durchgeführte) Transporte in Richtung der ukrainischen Grenze zur Unterstützung der Hilfeleistung für die ukrainische Bevölkerung, vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot in Hessen wird bis einschließlich zum 01.01.2023 verlängert.
Darüber hinaus wird die gegenständliche Ausnahmeregelung in der Zeit vom 01.07.2022 bis einschließlich 31.08.2022 auch auf die in § 1 der Ferienreiseverordnung geregelten Samstagsfahrverbote erweitert, soweit hessisches Gebiet betroffen ist.
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