29.03.2022

Eine Pflicht zum Tragen der Maske wäre keine dauerhafte Lösung

Pressemitteilung
Eine Aufrechterhaltung der Maskenpflicht ist der Landesregierung aufgrund des auslaufenden Bundesinfektionsschutzgesetz rechtlich zu unsicher und wäre dazu keine dauerhafte Lösung.

Die Auswirkungen der Coronapandemie und die damit verbundenen Restriktionen treffen seit Beginn der Pandemie viele Handelsunternehmen in existenzbedrohender Weise. Dabei hat der Handel in diesem Zeitraum bewiesen, dass er kein Infektionstreiber ist. Die kurze Verweildauer von Kundinnen und Kunden sowie die Hygienekonzepte des Handels trugen dazu bei. Das Tragen von Masken ist dabei ein wirksamer Schutz. Für viele Menschen gehört die Maske heute zum Alltag, auch beim Einkaufen. Eine Aufrechterhaltung dieser Maßnahme ist der Landesregierung aufgrund des auslaufenden Bundesinfektionsschutzgesetzes rechtlich zu unsicher und wäre dazu keine dauerhafte Lösung.

Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, kommentiert: „Dass das Tragen einer Mund-Nasen-Maske den größten persönlichen Schutz bietet, haben doch jetzt alle gelernt. Dass dieser Schutz weit über Corona hinausgeht, auch vor anderen Infektionskrankheiten schützt, wurde in den letzten zwei Jahren nun redlich bewiesen. Aber letztlich hat es jetzt jeder selbst in der Hand, sich zu schützen, da braucht es keine Pflicht mehr. Im Übrigen ist es eben auch nicht mehr nachvollziehbar, dass Menschen, die sich allein auf großer Fläche bewegen, 200, 400 Quadratmeter und mehr, dass diesen das Maskentragen obligatorisch auferlegt wird, obwohl sie sich keiner Gefahr aussetzen.“

Denn die Handelsunternehmen werden auch zukünftig an den aufgestellten Hygienekonzepten festhalten und diese individuell auf die aktuelle Lage vor Ort anpassen und anwenden. Die reine Inzidenzbetrachtung ist in jedem Fall kein ausreichender Grund, das ist sicher.

Tatjana Steinbrenner, Vizepräsidentin des Handelsverbandes Hessen, verweist darauf, dass der Handel in den letzten beiden Jahren sich seiner Pflichten der Pandemiebekämpfung bewusst war und weiterhin ist. „Der Handel hat bewiesen, dass er mit hoher Verantwortung agiert. Die Gesundheit der Kundinnen und Kunden und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stand und steht an allerster Stelle“, so Steinbrenner. Wir empfehlen das Tragen der Maske all denen, die sich unsicher fühlen.

Denn was nicht vergessen werden darf, die monatelangen Lockdowns und Zugangsbeschränkungen wie 2G und 3G haben beim Handel deutliche Spuren hinterlassen. In den Jahren 2020 und 2021 hat der Non-Food-Handel durch die Folgen der Pandemie insgesamt 15 Milliarden Euro Umsatz verloren. Auch die Maskenpflicht hat einen negativen Effekt auf die Umsätze. Einige Handelsunternehmen berichten von Umsatzrückgängen um zehn Prozent infolge der Maskenpflicht. Zwar ist die Maske im Alltag vieler Kundinnen und Kunden angekommen, doch die Freude an einem Einkaufsbummel bremst sie offenbar bis heute aus.

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