Die konsolidierte Fassung der Novelle des Verpackungsgesetz wurde veröffentlicht und soll im Wesentlichen ab 3. Juli 2021 in Kraft treten. Einige wichtige Anforderungen treten dabei später in Kraft. So gelten die Registrierungspflichten für Letztvertreiber von Serviceverpackungen erst ab Juli 2022.
Die wichtigsten Punkte für den Handel haben wir für Mitglieder in einem ersten Überblick, im Mitgliederbereich, zusammengefasst.
Auf der Startseite der Zentralen Stelle finden Sie zusätzlich Informationen, dass die Registrierungspflichten für Letztvertreiber von Serviceverpackungen erst ab Juli 2022 gelten.