Wirtschaftsministerium stoppt Rückmeldeverfahren zu Corona-Soforthilfen
Das Ministerium hat ein Moratorium erlassen: Die Bearbeitung der Rückmeldungen wird ruhend gestellt, bis die angekündigte erneute Prüfung der strittigen Punkte abgeschlossen ist.
Im Fokus der erneuten Überprüfung stehen unter anderem:- die fehlende Berücksichtigung negativer Kontostände,
- die Problematik einer möglichen „doppelten“ Rückzahlungsverpflichtung im Juni 2020 (bei gleichzeitiger Sofort- und Überbrückungshilfe),
- die Anrechnung von Eigenmitteln,
- sowie die fehlende Deckungsgleichheit zwischen Betrachtungszeitraum und tatsächlichen Schließzeiten.
Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen, erklärt:
„Die heutige Entscheidung ist ein wichtiges und richtiges Signal. Das sofortige Moratorium ist eine vertrauensbildende Maßnahme für den hessischen Handel. Viele Händlerinnen und Händler standen durch das Rückmeldeverfahren unter enormem Druck und hatten große Sorgen, Fristen zu versäumen oder zu Unrecht Rückzahlungen leisten zu müssen. Minister Mansoori hat die Anliegen ernst genommen und im Sinne der Wirtschaft entschieden. Dass die kritischen Punkte nun noch einmal geprüft werden und das Verfahren ausgesetzt ist, verschafft den Betroffenen Luft und die Chance auf faire Anpassungen – das begrüße ich ausdrücklich. Unsere beharrliche Arbeit und unser stetiges Dranbleiben an dieser Thematik haben Wirkung gezeigt und sich für die Händlerinnen und Händler ausgezahlt.“
Für die Betriebe bedeutet das Moratorium:
Es drohen aktuell keine Fristversäumnisse.
Stand: 30.09.2025 | 405 KB | PDF
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