Experten-Kommission stellt Vorschläge zum Gaspreisdeckel vor
Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten-Kommission “Gas und Wärme” hat am 10. Oktober ihre Vorschläge für eine Dämpfung des hohen Gaspreisniveaus vorgestellt. Die zweistufige Lösung soll eine Einmalzahlung und eine Preisbremse enthalten. Die Entscheidung über die von der eingesetzten Experten-Kommission vorgeschlagenen Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen liegt nun bei der Bundesregierung. Wir werden Sie über die weiteren Entwicklungen informieren.
Gaspreisbremse für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen, sowie andere Verbraucher außer IndustrieStufe 1 - unverzügliche Unterstützung durch Einmalzahlung zur Überbrückung der Zeit von Dezember bis Februar (ggf. März) 2023:
die Abschlagszahlung im Dezember 2022 soll vom Staat übernommen werden.
Stufe 2 - Gas- und Wärmepreisbremse ab März (ggf. April) 2023:
Ab 1. März (ggf. April) 2023 wird der Preis für ein Kontingent (80 % des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde) auf 12 Ct/kWh Fernwärme: 9,5 Ct/kWh begrenzt.
Die Umsetzung erfolgt in Form eines Rabatts auf die monatlichen Abschlagszahlungen in Höhe der Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Preis und 12 (9,5) Ct/kWh
Der Rabatt darf vom Kunden unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch in voller Höhe ein behalten werden; dadurch bleibt der Anreiz zum Gas einsparen voll bestehen, da jede ein gesparte kWh den Rechnungsbetrag um den vertraglich vereinbarten Preis reduziert.
Um soziale Differenzierung zu schaffen, muss der erhaltene Rabatt in der Steuererklärung als geldwerter Vorteil angegeben werden, wobei möglichst hohe Freibeträge gelten. Durch den Rabatt entsteht keine Veranlagungspflicht.
Der Beschaffungspreis für ein Kontingent (in der Regel 70 % des Verbrauchs des Jahres 2021) wird ab 1.1.2023 auf 7 Ct/kWh begrenzt; oberhalb dieses Kontingents wird der volle Marktpreis fällig. Als Beschaffungspreis gilt der Nettopreis ohne Abgaben, Steuern und Entgelte, der im langjährigen Durchschnitt bei ca. 5 Ct/kWh lag.
Die Administration erfolgt über die jeweiligen Gaslieferanten.
Um den Einsparanreiz aufrechtzuerhalten, können die Unternehmen geförderte Gasmengen, die sie selbst nicht nutzen, am Markt verkaufen.
Die Förderung ist an den Standorterhalt und eine Transformationsperspektive gebunden. Es besteht die Möglichkeit für Unternehmen, auf die Förderung zu verzichten (Opt-out).
Gaskraftwerke sind von der Förderung ausgenommen, um keine Anreize zur zusätzlichen Gasver stromung zu schaffen.
Da die Gaspreisbremse nicht jede denkbare, durch die hohen Gaspreise verursachte unternehmerische Problemlage wird auflösen können, ist ein geeigneter Instrumentensatz für die Behandlung von Härtefällen (z.B. durch Liquiditätshilfen, Bürgschaften, Zuschüsse, Kredite) notwendig.
- 09Juli 2025, Mi.handel.eco
Handel im Vorteil: Energie clever sparen
09:00 - 10:00 UhrDigitalkostenfreiMit einfachen Maßnahmen Kosten senken und Nachhaltigkeit stärken! Unser Referent Robert Weicht von der LandesEnergieAgentur Hessen berichtet von Guten Beispielen aus dem Unternehmertum, wie man geschickt Energie sparen kann und welche Maßnahmen nützlich sind. - 03April 2025, Do.
Nachhaltigkeitsberichte im Handel
09:00 - 10:30 UhrkostenfreiWas muss rein, wer braucht sie — und was bringt es mir? - 24Okt 2024, Do.
VERSCHOBEN! Update Lieferkettengesetz — Worauf sich der Handel einstellen muss
15:00 - 16:30 UhrDigitalkostenfreiWir betrachten die Anforderungen des Lieferkettengesetzes und geben ein Update, worauf Händlerinnen und Händler achten sollten und wie Sie Ihre Prozesse anpassen sollten, um den gesetzlichen Vorgaben gerecht zu werden.
Neuer Entwurf zum Lieferkettengesetz auf den Weg gebracht
24.09.2025Energie, Nachhaltigkeit, StandpunktDer Entwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes soll Handelsunternehmen bürokratisch entlasten. Das Bundeskabinett leitet die ersten Schritte ein.Elektromobilität im Handel: Ihre Chancen mit Förderungen
17.09.2025Energie, Förderung, NachhaltigkeitSie wollen in Ihre unternehmerische Elektromobilität investieren? Neue Nutzfahrzeuge oder Ladesäulen an Ihrem Standort anbieten? Die LandesEnergieAgentur Hessen fördert bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.Update der Zentralen Stelle Verpackungsregister: Der Mindeststandard 2025 ist verfügbar
01.09.2025Energie, Logistik, NachhaltigkeitNeuigkeiten von der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR): Die jährlich neuen Mindeststandards sind verfügbar — mit praktischen Hilfen für die Umsetzung.Pflicht zur Ausweisung der Entsorgungskosten für Batterien ab 18. August 2025
13.08.2025Energie, Recht & SozialesEs gelten neue Informationspflichten für Händlerinnen und Händler. Wie Sie richtig informieren, erfahren Sie hier: