Im Handel Testpflicht am Arbeitsplatz ab Donnerstag
Der Handel kommt seiner Verantwortung seit Beginn der Pandemie nach. Dies beweist er durch die Umsetzung von sicheren Hygienekonzepten.
Die kurze Vorlaufzeit der heutig bekanntgegebenen Testpflicht am Arbeitsplatz für Beschäftige mit Kundenkontakt trifft den Handel als einen der größten Arbeitgeber in Hessen. „Die hohen Beschäftigungszahlen im Handel erfordern Vorlaufzeiten. Daher ist die Kurzfristigkeit der heutigen Verkündung eine Belastung,“ macht Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen e. V. klar. Nunmehr ist es wichtig, dass die dringend benötigte Klarheit zur Dokumentationspflicht geschaffen wird.
Darüber hinaus stellen die Testanforderungen für Betriebe einen erheblichen Kostenfaktor dar. Die finanzielle und logistische Mehrbelastung von wöchentlichen Tests für jeden Beschäftigten ist eine Zusatzbelastung, des stark durch COVID-19 getroffenen Einzelhandels.
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