26.10.2023

Handelsverband Hessen im Hessischen Lobbyregister eingetragen

In eigener Sache
Der Hessische Landtag hat am 3. Juli 2023 das Gesetz über die Führung eines Lobbyregisters im Hessischen Landtag beschlossen, das am 12. Juli 2023 in Kraft getreten ist.

Danach kann eine parlamentarische Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern von Interessenvertretungen nur stattfinden, wenn diese in das Hessische Lobbyregister eingetragen sind. Bei der Eintragung müssen die in § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Führung eines Lobbyregisters im Hessischen Landtag (Lobbyregistergesetz) aufgeführten Mindestangaben gemacht worden sein. Andernfalls sind diese Interessenvertretungen von Anhörungen im Hessischen Landtag ausgeschlossen.

Der Handelsverband Hessen e.V. ist zur Wahrung seiner Tätigkeit als Interessenvertretung des hessischen Einzelhandels nun - wie auch bereits im Lobbyregister des Bundes - ebenfalls im neuen Lobbyregister des Hessischen Landtages eingetragen und wird damit weiterhin transparent in die Anhörungen im Hessischen Landtag eingebunden.

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