Betreiberinnen und Betreiber von Online-Marktplätzen in Deutschland müssen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) gem. Elektrogesetz (ElektroG) ab dem 1. Juli 2023 überprüfen, ob Verkaufspartnerinnen und Verkaufspartner ihre EPR-Verpflichtungen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) einhalten.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Fällen, in denen Hersteller, die im Ausland saßen und über elektronische Marktplätze Elektro- und Elektronikgeräte nach Deutschland vertrieben, die Anforderungen des ElektroG mit Blick auf die Registrierung und Rücknahme von Elektroaltgeräten nicht nachkamen. Ordnungsgemäß agierende Hersteller trugen auf diese Weise zusätzliche (finanzielle) Lasten hinsichtlich der Entsorgung von Elektroaltgeräten entsprechender Trittbrettfahrer. Insbesondere bei Herstellern, deren Sitz außerhalb der EU lag, griff der Vollzug nicht. Daher sollen zukünftig Betreiberinnen und Betreiber von elektronischen Marktplätzen und auch Fulfillment-Dienstleister, die das Inverkehrbringen der Elektro- und Elektronikgeräte von nicht registrierten Herstellern erst ermöglichen, in die Pflicht genommen werden. Durch die Neuregelungen soll sichergestellt werden, dass sowohl elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister wie auch die Vertreiberinnen und Vertreiber einen Beitrag dazu leisten, dass nur solche Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr gebracht werden, deren Hersteller oder Bevollmächtigte sich an die nationalen Registrierungsvorgaben halten.
Um die Stichtagsregelungen pünktlich einhalten und umsetzen zu können, sollten Marktplatzbetreibende und Fulfillment-Dienstleister ihre Verkaufspartnerinnen und Verkaufspartner im Vorfeld auf die neuen Regelungen hinweisen.
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