Zahlreiche Unternehmen in ganz Hessen ergreifen Möglichkeiten, um Menschen im Ukraine-Konflikt zu helfen. Dafür spenden Sie selbst Sachgüter oder organisieren Spendenaktionen. Wichtig ist, dass die Hilfeleistungen bei den Menschen ankommen. Schließen Sie sich der Solidargemeinschaft an und helfen Sie, Schutzsuchenden hierzulande oder Menschen an Grenzgebieten zur Ukraine oder direkt im Kriegsgebiet.
Einzelhandelsunternehmen, die Stadt Bensheim und weitere Akteure haben in einer gemeinsamen Spendenaktion zur Abgabe von Sachspenden aufgerufen. Dafür engagierten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Unternehmen und setzen damit ein Zeichen der Menschlichkeit. Die ersten Hilfsgüter stehen betroffenen Menschen bereit.
Aus der erst klein angelegten Aktion erwuchs eine große Sach- und Geldspende für die betroffenen Menschen der Ukraine. Die Spenden wurden per LKW direkt an die ukrainische Grenze gebracht. Auf dem Rückweg konnten 14 schutzsuchende Personen sicher nach Deutschland gebracht werden.
Sie organisieren ebenfalls Hilfe oder sind unmittelbar an der Hilfe beteiligt? Dieses wichtige Engagement soll eine Ermutigung für die gesamte Branche werden. Schreiben Sie uns, um Ihre Aktion bekannt zu machen.
Unternehmen, die schnell und unbürokratisch Hilfe leisten wollen, bieten oder sammeln Sach- und Geldspenden für betroffene Menschen an. Doch bei Spenden müssen Unternehmen auf einige Punkte berücksichtigen.
Wer etwas spendet, erhält keine Gegenleistung. Daher handelt es sich bei jeder Spendenform um eine Schenkung. Ein Gewinn durch Werbeeinnahmen oder der Rückhalt von versprochenen Spendenleistungen ist verboten.
Tipp: Wir empfehlen den Verwendungszweck der Spendenaktion spezifisch zu beschreiben. Geben Sie klar an, was Sie planen an wen zu spenden und dokumentieren die Zweckerfüllung der Spenden.
Eigene rechtliche Klarstellungen, etwa in den AGB sind bei Spenden nicht notwendig.
Die Rechtsform eines Unternehmens entscheidet, ob es sich bei Spenden um Betriebs- oder Sonderausgaben handelt. Eine GmbH oder AG können unter bestimmten Voraussetzungen Spenden als Betriebsausgaben geltend machen. Kommen die Gelder aus Betriebsmitteln, werden die Betriebsausgaben entsprechend in der Gewerbesteuererklärung angeführt (§ 9 Nr. 5 GewStG).
Privatpersonen, wie Selbständige und (Personen-)Gesellschaftern (OHG, KG oder GbR) geben die Spende bei der Einkommenssteuererklärung als Sonderausgabe an.
Unternehmer dürfen bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte pro Jahr absetzen oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter (§ 10b Abs. 1 S. 1 EStG). Größere Spenden können als Überschuss, der sogenannte „Spendenvortrag“ in das kommende Jahr übertragen und eingerechnet werden.
Wird die Spende über eine gemeinnützige Organisation getätigt sollten Sie sich eine Spendenquittung ausstellen lassen. Spender können mit der Spendenquittung die Spende beim Finanzamt steuerlich geltend machen.
Bei Geldspenden bis 200 Euro reicht als Nachweise auch eine Bareinzahlungsquittungen der Bank oder ein einfacher Kontoauszug. Achten Sie darauf die Kontonummer des Begünstigten, das Datum und der Spendenbeitrag anzugeben, um auf Nachfrage die Spende transparent darzulegen.
Jede Privatperson oder Organisation darf Spenden sammeln. Um eine Spendenquittung ausstellen zu können, ist ein sogenannter Freistellungsbescheid vom Finanzamt notwendig.
Formen der Spenden
Unternehmer können neben Geld- auch Sachspenden erbringen. Auch Sachspenden können per Spendenbescheinigung geltend gemacht werden, sofern diese den Spendengegenstand, das Alter der Ware, den Zustand und den geschätzten Wert angibt.
Sachspenden aus dem Betriebsvermögen
Stammt die Sachspende aus dem Betriebsvermögen, fällt meist die Umsatzsteuer in Höhe des Wiederbeschaffungswertes an. Beispiel: Ein Unternehmen spendet einen Heizstrahler des Betriebs, mit dem Buchwert von 1€. Der Wiederbeschaffungswert könnte jedoch bei 100€ liegen. In diesem Beispiel werden 19 Prozent Umsatzsteuer fällig. Die Umsatzsteuer kann jedoch als Sonderausgabe (nicht Betriebsausgabe) geltend gemacht werden, insofern sie auf der Spendenquittung verzeichnet ist. In unserem Beispiel müsste aus dem Spendenbeleg dafür der Buchwert (1 Euro) und die Umsatzsteuer (19 Euro) aufgeführt werden.
Liste der Spendenformen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber finden in dem FAQ „Krieg in der Ukraine“ der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberbände Antworten auf aufenthaltsrechtliche, arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen, die sich in der aktuellen Situation stellen.
Jobbörse „Job Aid for Ukrainian Refugees“
“Job Aid for Ukrainian Refugees” ist eine kostenlose Jobbörse für Menschen, die die Ukraine bereits verlassen haben oder verlassen werden. Die Plattform bietet Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit über aktuelle Jobangebote in Kontakt zu treten.