02.02.2023

Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 02.02.2023 aufgehoben

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) begründete diesen Schritt insbesondere damit, dass Corona mehr und mehr Teil unserer neuen Normalität geworden ist.

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung wurde zum 2. Februar 2023 aufgehoben. Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) begründete diesen Schritt insbesondere damit, dass Corona mehr und mehr Teil unserer neuen Normalität geworden ist. "Vor dem Hintergrund sowohl der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARS-CoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens als auch durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und das Ausbleiben neuer Varianten, die den Immunschutz umgehen, verlieren gesetzliche Vorgaben zum Infektionsschutz in vielen Lebensbereichen an Bedeutung und der eigenverantwortliche Selbstschutz tritt in den Vordergrund.", so das Ministerium.

Die Verordnung zur Aufhebung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 wurde am 30. Januar 2023 im Bundesgesetzblatt I Nr. 26 verkündet. Sie können das betreffende Bundesgesetzblatt hier abrufen.

Mit der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wurde zeitgleich auch die Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben.

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